Leistungen der Pflegekasse / Pflegeversicherung
Allgemeine Informationen des Pflegeleitfadens
Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung ist davon abhängig, welcher Pflegegrad (PG) vorliegt und wie der Pflegebedürftige versorgt wird. Also in der eigenen Häuslichkeit mit oder ohne einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Alle Pflegebedürftige ab PG 2 - 5 haben Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen / auch Kombipflege genannt (wenn z.B. ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird) Pflegegeld wenn die Angehörigen selbst pflegen und betreuen.
Pflegebedürftige des PG 1 haben nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch, da die Beeinträchtigungen nur gering sind.
Diese erhalten einen sogenannten Betreuungs– und Entlastungsbeitrag von 125,00 € im Monat.
Diese Leistungen sind nach dem Sozialgesetzbuch XI verankert.