Leistungen der Krankenkasse / Krankenversicherung
Allgemeine Informationen des Pflegeleitfadens
Alle Leistungen der Krankenkasse sind dem Sozialgesetzbuch V zugeordnet.
Dazu gehört die sogenannte Behandlungspflege. Bei Assistenzbedarf in diesem Bereich (Medikamenten Verabreichung, Insulinversorgung, Wundverbände…) und vieles mehr, kann über eine Rezeptierung des Hausarztes / der Hausärztin Unterstützung eingeholt werden.
Über eine Vorordnung / Rezeptierung kann dann auch z.B. ein ambulanter Pflegedienst diese Leistungen mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen.
Über ein Rezept können auch Pflegehilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Badewannenlifter, Pflegebett…) über ein Sanitätshaus für die Häuslichkeit besorgt werden.
Bei Bedarf stelle ich bei Ihnen den individuellen Bedarf fest und helfe bei der Bestimmung / Beantragung welches Pflegehilfsmittel hilfreich und notwendig ist.